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Ra 2017/22/0079•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/22/0079
Ra 2017/22/0079Verwaltungsgerichtshof21.09.2017
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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