Ro 2017/22/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/22/0005
Ro 2017/22/0005Verwaltungsgerichtshof16.08.2017
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
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