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Fr 2017/22/0004•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/22/0004
Fr 2017/22/0004Verwaltungsgerichtshof27.04.2017
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
Der Fristsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
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