Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0260

Ra 2017/21/0260Verwaltungsgerichtshof15.03.2018

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0260

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017210260.L00

Spruch

Das bekämpfte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt A I.; Abweisung der zugrunde liegenden Beschwerde des Revisionswerbers) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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