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Ra 2017/21/0256•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0256
Ra 2017/21/0256Verwaltungsgerichtshof25.01.2018
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Die Revision wird zurückgewiesen.
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