Ra 2017/21/0211•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0211
Ra 2017/21/0211Verwaltungsgerichtshof25.01.2018
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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