Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0200

Ra 2017/21/0200Verwaltungsgerichtshof25.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017210200.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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