Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0161

Ra 2017/21/0161Verwaltungsgerichtshof05.10.2017

Regest

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017210161.L00

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Revisionswerberinnen Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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