Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0147

Ra 2017/21/0147Verwaltungsgerichtshof15.03.2018

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017210147.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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