Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0146

Ra 2017/21/0146Verwaltungsgerichtshof31.08.2017

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017210146.L00

Spruch

Das bekämpfte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkte A I. bis IV.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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