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Ra 2017/21/0146•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0146
Ra 2017/21/0146Verwaltungsgerichtshof31.08.2017
Besondere Rechtsgebiete
Das bekämpfte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkte A I. bis IV.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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