Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0132

Ra 2017/21/0132Verwaltungsgerichtshof21.12.2017

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017210132.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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