Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0102

Ra 2017/21/0102Verwaltungsgerichtshof14.11.2017

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017210102.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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