Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0052

Ra 2017/21/0052Verwaltungsgerichtshof29.06.2017

Regest

Besondere Rechtsgebiete Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017210052.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtwidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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