Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0024

Ra 2017/21/0024Verwaltungsgerichtshof31.08.2017

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017210024.L00

Spruch

Das bekämpfte Erkenntnis wird in seinem angefochtenen Spruchpunkt A.I. (Abweisung des Antrags auf Ausstellung einer Karte für Geduldete) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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