Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0018

Ra 2017/21/0018Verwaltungsgerichtshof14.11.2017

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017210018.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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