Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0014

Ra 2017/21/0014Verwaltungsgerichtshof05.10.2017

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017210014.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerber haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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