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Ra 2017/21/0005•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0005
Ra 2017/21/0005Verwaltungsgerichtshof29.06.2017
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Besondere Rechtsgebiete
Die angefochtenen Spruchpunkte A.I. und A.V. des genannten Erkenntnisses werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
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