Ro 2017/21/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/21/0005
Ro 2017/21/0005Verwaltungsgerichtshof23.03.2017
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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