Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0004

Ra 2017/21/0004Verwaltungsgerichtshof23.03.2017

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017210004.L00

Spruch

Das bekämpfte Erkenntnis wird, ausgenommen die nicht angefochtene Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 57 AsylG 2005, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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