Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/21/0001

Fr 2017/21/0001Verwaltungsgerichtshof21.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/21/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2017

Spruch

Die Verfahren werden eingestellt.

Der Bund hat den Antragstellern Aufwendungen in der Höhe von je EUR 1.586,40, sohin insgesamt EUR 3.172,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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