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Fr 2017/21/0001•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/21/0001
Fr 2017/21/0001Verwaltungsgerichtshof21.02.2017
Die Verfahren werden eingestellt.
Der Bund hat den Antragstellern Aufwendungen in der Höhe von je EUR 1.586,40, sohin insgesamt EUR 3.172,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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