Ra 2017/20/0167•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/20/0167
Ra 2017/20/0167Verwaltungsgerichtshof19.09.2017
Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Der angefochtene Beschluss (Spruchpunkt II. der Entscheidung) wird soweit sich dieser auf die Aufhebung der Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 AsylG 2005 bezieht wegen Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung von Verfahrensvorschriften, im Übrigen wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
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