Fr 2017/20/0028•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/20/0028
Fr 2017/20/0028Verwaltungsgerichtshof07.08.2017
Das Verfahren über die Fristsetzungsanträge wird eingestellt.
Der Bund hat den Antragstellern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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