Fr 2017/20/0002•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/20/0002
Fr 2017/20/0002Verwaltungsgerichtshof13.04.2017
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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