Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/19/0602

Ra 2017/19/0602Verwaltungsgerichtshof03.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/19/0602

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.05.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017190602.L00.1

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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