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Ra 2017/19/0599•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/19/0599
Ra 2017/19/0599Verwaltungsgerichtshof02.08.2018
gefasst:
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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