Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/19/0530

Ra 2017/19/0530Verwaltungsgerichtshof28.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/19/0530

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017190530.L00

Spruch

gefasst:

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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