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Ra 2017/19/0410•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/19/0410
Ra 2017/19/0410Verwaltungsgerichtshof01.03.2018
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt A) I. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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