Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/19/0410

Ra 2017/19/0410Verwaltungsgerichtshof01.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/19/0410

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017190410.L00.1

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt A) I. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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