Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/19/0361

Ra 2017/19/0361Verwaltungsgerichtshof25.02.2019

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/19/0361

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017190361.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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