Ra 2017/19/0361•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/19/0361
Ra 2017/19/0361Verwaltungsgerichtshof25.02.2019
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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