Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/19/0021

Fr 2017/19/0021Verwaltungsgerichtshof29.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/19/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.2017

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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