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Ra 2017/19/0016•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/19/0016
Ra 2017/19/0016Verwaltungsgerichtshof26.04.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Anfechtung, somit in seinen Spruchpunkten A II. und A III., wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
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