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Fr 2017/19/0003•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/19/0003
Fr 2017/19/0003Verwaltungsgerichtshof26.04.2017
Die Verfahren werden eingestellt.
Der Bund hat den antragstellenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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