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Ra 2017/18/0246•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/18/0246
Ra 2017/18/0246Verwaltungsgerichtshof23.01.2018
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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