Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/18/0246

Ra 2017/18/0246Verwaltungsgerichtshof23.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/18/0246

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.01.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017180246.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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