Ra 2017/18/0146•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/18/0146
Ra 2017/18/0146Verwaltungsgerichtshof27.06.2017
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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