Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/18/0049

Ra 2017/18/0049Verwaltungsgerichtshof25.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/18/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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