Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/18/0038

Fr 2017/18/0038Verwaltungsgerichtshof30.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/18/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.08.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:FR2017180038.F00

Spruch

Die Fristsetzungsanträge werden als gegenstandslos geworden erklärt und die Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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