Fr 2017/18/0038•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/18/0038
Fr 2017/18/0038Verwaltungsgerichtshof30.08.2017
Die Fristsetzungsanträge werden als gegenstandslos geworden erklärt und die Verfahren eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
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