Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/16/0007

Ro 2017/16/0007Verwaltungsgerichtshof30.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/16/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.2017

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass es wie folgt lautet:

Der Beschwerde wird Folge gegeben und der Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 11. März 2015, Zl. 06/04/28755/2014/009, ersatzlos behoben.

Das Land Salzburg hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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