Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/15/0071

Ra 2017/15/0071Verwaltungsgerichtshof30.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/15/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017150071.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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