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Ra 2017/15/0071•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/15/0071
Ra 2017/15/0071Verwaltungsgerichtshof30.04.2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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