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Ro 2017/15/0045•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/15/0045
Ro 2017/15/0045Verwaltungsgerichtshof22.03.2018
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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