Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/15/0043

Ro 2017/15/0043Verwaltungsgerichtshof03.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/15/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017150043.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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