Ro 2017/15/0043•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/15/0043
Ro 2017/15/0043Verwaltungsgerichtshof03.04.2019
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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