Ra 2017/15/0030•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/15/0030
Ra 2017/15/0030Verwaltungsgerichtshof31.01.2019
Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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