Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/15/0010

Ra 2017/15/0010Verwaltungsgerichtshof31.01.2019

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/15/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017150010.L00

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie Körperschaftsteuer 2005 bis 2008 betrifft, zurückgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es Körperschaftsteuer 2009 bis 2011 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

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