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Ra 2017/13/0024•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/13/0024
Ra 2017/13/0024Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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