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Ro 2017/13/0021•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/13/0021
Ro 2017/13/0021Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Das angefochtene Erkenntnis wird im Anfechtungsumfang, somit betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 bis 2008, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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