Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/12/0116

Ra 2017/12/0116Verwaltungsgerichtshof30.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/12/0116

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017120116.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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