Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/12/0022

Ra 2017/12/0022Verwaltungsgerichtshof16.03.2017

Regest

Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/12/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.2017

Spruch

Soweit das angefochtene Erkenntnis den Spruchpunkt 2. des Bescheides vom 18. Juli 2016 bestätigt, wird dem Antrag mit der Folge stattgegeben, dass die Feststellungswirkung des angefochtenen Erkenntnisses aufgeschoben wird.

Soweit sich der Antrag auf die im Instanzenzug erfolgte Zurückweisung der unter Spruchpunkt 1. und 3. des Bescheides vom 18. Juli 2016 angeführten Anträge beziehen sollte, wird ihm nicht stattgegeben.

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