Ra 2017/12/0015•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/12/0015
Ra 2017/12/0015Verwaltungsgerichtshof27.04.2017
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Die Revision wird zurückgewiesen.
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