Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/12/0007

Ro 2017/12/0007Verwaltungsgerichtshof30.01.2019

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/12/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017120007.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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