Ra 2017/11/0302•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/11/0302
Ra 2017/11/0302Verwaltungsgerichtshof04.04.2019
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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