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Ra 2017/11/0209•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/11/0209
Ra 2017/11/0209Verwaltungsgerichtshof19.04.2022
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag auf Aufwandersatz wird abgewiesen.
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