Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/11/0209

Ra 2017/11/0209Verwaltungsgerichtshof19.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/11/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2017110209.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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