Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/11/0205

Ra 2017/11/0205Verwaltungsgerichtshof16.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/11/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.08.2017

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Aufwandersatz findet nicht statt.

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