projekte
Ra 2017/11/0205•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/11/0205
Ra 2017/11/0205Verwaltungsgerichtshof16.08.2017
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Aufwandersatz findet nicht statt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.